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Hans Matschek : Sippenbuch von Schröcken

  • Quellenhinweise
      Nr. #166 - Geburt

      (N09) Testament des Mathias Jochum vom 26.3.1716

      Matthias Jochum setzt seinen Neffen Johann Jochum und dessen Ehefrau Margaretha Schneider und deren Erben als Universalerben ein, da er kinderlos und nach dem Tod seiner Frau Barbara Baltes, 1698, von der Familie seines Neffen versorgt wurde.

      In einem Nachtrag vermacht er den Geschwister und Schwagern seiner verstorbenen Frau eine Abstandszahlung in Höhe von 20 rheinischen Gulden

      (N25) Klage Zimmer/Kiefer ./. Matthis Jochum wegen einer zertretenen Hecke

      12.4.1696 (St.Ar. WND, A 53, S. 146-48)
      Hans Georg Zimmer (anm.: I1700) und seine Schwägerin, die Witwe Mattis Kiefer (Anm.: möglicherweise Anna Katharina Diringer I890),
      Einwohner von Hüttigweiler, Kläger,
      gegen
      Matthis Jochem (Anm: I1558), auch Einwohner von Hüttigweiler, Beklagter
      Vertagt wegen Augenscheins am 13.4.
      Die Kläger klagten, daß Matthes Jochem ihnen eine Gartenhecke
      zertrampelt habe, die nahe beim Dorf gelegen gewesen sei, in
      den Dompen genannt, weil er seinen Mist ausfahren wollte in
      seine Felder, die hinter diesem Garten liegen, ohne daß er irgendwelche
      Durchfahrtsrechte für ihr Land hätte.
      Der Beklagte gibt zu, die Hecke eingetreten zu haben, aber nur,
      weil er nicht wußte, wo er durchfahren könne, und weil niemand
      ihn gewiesen habe.
      Urteil: Da Matthis Jochem aus eigener Autorität die fragliche
      Hecke zerstört habe, soll er 5 livres zahlen an den
      Altar Unserer Lieben Frau in der Kirche St. Wendel, und "aux
      depans liquide" weitere 22 livres 10 sols. Wenn der Garten nun
      mit einem neuen, stärkeren Zaun umgeben werden müsse, solle er
      der Gemeinde dazu 4 livres geben.

      (N26) 16.6.1706 (Jahrgedingprotokoll)
      Jeremias Jochem (Anm.: I1460) erklärt als Zeuge, er sei 62 Jahre alt. Seine
      Frau Anna Catharina Mohr (Anm: I1461) sei "mit Mattheis Kieffern (Anm: I889) sel. geschwestert Kind gewesen", also seine Kusine.
      Anschließend sagt Mattheiß Jochem (I1558) als Zeuge aus und gibt sein
      Alter an mit "etliche 60 Jahr."

      (N33) 16.6.1706: Wegerechtsstreit in Hüttigweiler
      aus Pfarrarchiv St. Wendel, Bd 7, S. 124-128
      Q: Die frühen Familien von Illingen, Seite 285

      16.6.1706
      Anna Katharina Düringer, die Witwe von Matthias Kiefer von Hüttigweiler, hat mit Jeremias Jochem einen Garten getauscht und möchte nun Nickel Keßler von Hüttigweiler verbieten lassen, einen Weg durch diesen Garten zu nutzen.

      Dieser aber behauptet, dass schon seine verstorbenen Eltern nicht nur durch diesen Garten hindurchgegangen sind, sondern auch ihren Dung hindurchgeführten, was er mit Zeugen beweisen wolle.
      Die Klägerin wills zufrieden sein, wenn er das kann.

      Daraufhin werden der Meyer Adam Gessner, Jeremias Jochem, Matthias Jochem und Peter Fuchs angehört, und alle bestätigen, dass schon Nickels Eltern und sogar seine Schwiegereltern diesen Weg benutzt hatten.

      Das Gericht bestätigt darum diese Wegnutzung und verweist die Klägerin in sämtliche Kosten.
      Die Familie Kessler: S 280 - S291